Gasterm-Lovech

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma:
Gasterm Lovech EOOD
Harmanska 73
BG-5500 Lovech

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Firma Gasterm Lovech EOOD. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Bestellers gelten nicht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Gasterm Lovech EOOD ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Firma Gasterm Lovech EOOD in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers Aufträge annimmt.

2. Die Angebote der Gasterm Lovech sind freibleibend. Erteilte Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung der Gasterm Lovech EOOD verbindlich.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Gasterm Lovech EOOD Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

II. Umfang der Lieferungspflicht

1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Firma Gasterm Lovech EOOD maßgebend.

2. Die Gasterm Lovech EOOD behält sich ausdrücklich zumutbare technische Änderungen an Waren oder Leistungen vor, soweit diese unumgänglich notwendig sind und nicht vorhersehbar waren.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise der Gasterm Lovech EOOD verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes angegeben. 2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Gasterm Lovech EOOD netto (ohne Abzug) für Material sofort fällig. 50% vom Materialpreis wird im Voraus zu zahlen um die Bestellung zu sichern. Die restliche 50% der Rechnung für Material ist nach Eintreffen der Ware fällig. Als Eintreffen gilt sowohl Lieferung direkt beim Besteller als auch Lieferung in unserem Lager/Showroom. Für unsere Kunden in Deutschland wurde einen Showroom / Lager angemietet. Zurzeit befindet sich dieser auf der Homburger Landstr. 213 in 60435 Frankfurt. Diese ist nur als eine Übergangslösung möglich und ist nur in den Ausnahmefällen zu nutzen. Falls 14 Tage nach Lieferung des Materials, der Kunde immer noch keine sichere oder abschließbare Lösung, am Bauvorhaben hat, behält sich die Firma Gasterm Lovech das Recht vor, Lagergebühren zu erheben.

Alle weiteren Rechnungen wie zB über Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tage fällig, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Firma Gasterm Lovech EOOD berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Besteller Unternehmer, erhöht sich der Zinssatz auf 8 % über dem Basiszinssatz. 3. Der Auftraggeber / Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unternehmer können gegenüber den Ansprüchen der Gasterm Lovech EOOD ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der ihnen zustehende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht aus den §§ 369 bis 372 HGB.

2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Gasterm Lovech EOOD netto (ohne Abzug) für Material sofort fällig. 50% vom Materialpreis wird im Voraus zu zahlen um die Bestellung zu sichern. Die restliche 50% der Rechnung für Material ist nach Eintreffen der Ware fällig. Als Eintreffen gilt sowohl Lieferung direkt beim Besteller als auch Lieferung in unserem Lager/Showroom. Für unsere Kunden in Deutschland wurde einen Showroom / Lager angemietet. Zurzeit befindet sich dieser auf der Homburger Landstr. 213 in 60435 Frankfurt. Diese ist nur als eine Übergangslösung möglich und ist nur in den Ausnahmefällen zu nutzen. Falls 14 Tage nach Lieferung des Materials, der Kunde immer noch keine sichere oder abschließbare Lösung, am Bauvorhaben hat, behält sich die Firma Gasterm Lovech das Recht vor, Lagergebühren zu erheben.

Alle weiteren Rechnungen wie zB über Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tage fällig, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Firma Gasterm Lovech EOOD berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Besteller Unternehmer, erhöht sich der Zinssatz auf 8 % über dem Basiszinssatz. 3. Der Auftraggeber / Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unternehmer können gegenüber den Ansprüchen der Gasterm Lovech EOOD ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der ihnen zustehende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht aus den §§ 369 bis 372 HGB.

3. Der Auftraggeber / Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unternehmer können gegenüber den Ansprüchen der Gasterm Lovech EOOD ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der ihnen zustehende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht aus den §§ 369 bis 372 HGB.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von der Firma Gasterm Lovech EOOD gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen alleiniges Eigentum der Gasterm Lovech EOOD. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, wenn Forderungen gegenüber dem Kunden / Auftraggeber in laufender Rechnung gebucht werden (Kontokorrentvorbehalt).

2. Der Auftraggeber / Kunde darf die ihm gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

3. Bei Pflichtverletzungen des Kunden / Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Gasterm Lovech EOOD nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber / Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und Zurücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzungen bleiben unberührt. Der Auftraggeber / Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

4. Tritt die Gasterm Lovech EOOD wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers / Kunden vom Vertrag zurück, so ist der Auftraggeber / Kunde verpflichtet, u. a. die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes sowie die dadurch anfallenden Verwaltungskosten zu tragen. Diese Kosten betragen ohne Nachweis 40 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Gasterm Lovech EOOD höhere oder der Auftraggeber / Kunde niedrige Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Auftraggeber / Kunden nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen gutgebracht.

V. Lieferfristen und Verzug

1. Die Einhaltung von verbindlichen Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber / Kunden zu liefernder Unterlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden die Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Firma Gasterm Lovech EOOD die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

3. Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Gasterm Lovech EOOD innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

4. Sofern der Firma Gasterm Lovech EOOD aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, die Leistung dauerhaft unmöglich oder erheblich erschwert wird, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall informiert die Firma Gasterm Lovech EOOD den Auftraggeber / Kunden unverzüglich und erstattet dem Auftraggeber / Kunden die bisher erbrachten Gegenleistungen. 5. Gerät die Firma Gasterm Lovech EOOD aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Lieferung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Gasterm Lovech EOOD nach den gesetzlichen Bestimmungen. Setzt der Auftraggeber / Kunde, nachdem die Firma Gasterm Lovech EOOD in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers / Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Kommt der Kunde / Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma Gasterm Lovech EOOD berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Sache auf den Kunden / Auftraggeber über.

5. Gerät die Firma Gasterm Lovech EOOD aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Lieferung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Gasterm Lovech EOOD nach den gesetzlichen Bestimmungen. Setzt der Auftraggeber / Kunde, nachdem die Firma Gasterm Lovech EOOD in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers / Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Kommt der Kunde / Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma Gasterm Lovech EOOD berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Sache auf den Kunden / Auftraggeber über.

VI. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden / Auftraggeber wie folgt über: a) Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Kunden / Auftraggebers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tag der Übernahme, am Ort der Aufstellung / Montage oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.

2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung oder Aufstellung oder Montage, die Übernahme am Ort der Aufstellung / Montage oder der Probebetrieb aus vom Kunden / Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde / Auftraggeber aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht die Gefahr ungeachtet der Verzögerung auf den Kunden / Auftraggeber über. 3. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern

3. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

VII. Aufstellung und Montage (gilt nur für Unternehmer)

Ist der Besteller Unternehmer, so gelten für die Aufstellung und Montage – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – folgende Bedingungen:

1. Der Kunde / Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: alle branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge; die zur Montage- und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und Stoffe, wie z.B. Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Schmierstoffe und Brennstoffe; Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizungen, Beleuchtung sowie Entsorgung des Brauchwassers; bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien und Werkzeuge, geeignete und verschließbare Räume; mobile Sanitäreinrichtungen, soweit nach der Arbeitsstättenverordnung erforderlich.

2. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von der Firma Gasterm Lovech EOOD zu vertretender Umstände, so hat der Auftraggeber / Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.

3. Der Kunde / Auftraggeber hat der Firma Gasterm Lovech EOOD die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals, sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.

4. Verlangt die Firma Gasterm Lovech EOOD nach Fertigstellung die Abnahme, so hat sie der Auftraggeber / Kunde innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung – ggf. nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist.

VIII. Entgegennahme

Der Kunde / Auftraggeber darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Eventuelle Transportschäden sind vom Kunden / Auftraggeber vor der Annahme der Lieferung gegenüber dem Frachtführer zu rügen bzw. nach Annahme entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen und Fristen schriftlich anzuzeigen.

IX. Gewährleistung und Sachmängel

1. Ist der Kunde / Auftraggeber Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Bei gekaufter Ware gilt EU Recht mit 14 Tage Rückgaberecht. Im Falle eine Rückgabe sind Transportkosten und 40% des Materials/Ware vom Auftraggeber zu übernehmen.

2. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Unternehmer: a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware bei Kaufverträgen. Bei Werkverträgen mit der Abnahme des Werkes. Festgestellte Mängel sind der Firma Gasterm Lovech EOOD unverzüglich schriftlich mitzuteilen. b) Im Falle mangelhafter Lieferung, und wenn der Mangel den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch der Lieferung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Kunde / Auftraggeber nach Wahl der Firma Gasterm Lovech EOOD Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde / Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. c) Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die auf fehlerhafter Bedienung und / oder Wartung durch den Kunden / Auftraggeber, auf einer unzulässigen Beanspruchung, auf ungeeigneten Betriebsmitteln, auf normaler Abnutzung oder sonstigen, von der Firma Gasterm Lovech EOOD nicht zu vertretenden Ereignissen beruhen. Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die zurückzuführen sind auf vom Kunden / Auftraggeber gelieferte Materialien, Erzeugnisse oder auf eine vom Kunden / Auftraggeber vorgeschriebenen Konstruktion. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Kunden / Auftraggeber anstelle an sich erforderlicher Neuteile gebrauchte Teile Verwendung finden oder vom Kunden / Auftraggeber Teile gestellt werden, sofern die Mängel auf diese Teile zurückzuführen sind. d) Bei unberechtigter Mängelrüge ist die Firma Gasterm Lovech EOOD berechtigt die ihr daraus entstandenen Aufwendungen und Kosten vom Kunden / Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen oder ein Auftrag nicht durchgeführt werden konnte, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Kunde / Auftraggeber dem vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.

X. Sonstige Schadenersatzansprüche

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadenersatzansprüche) – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden / Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

3. Soweit dem Kunden / Auftraggeber nach diesem Artikel X. Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfristen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen Handelns oder aufgrund von Handlungen vor Gefahrenübergang. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Regelverjährung.

4. Wenn und soweit die Haftung der Firma Gasterm Lovech EOOD ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gasterm Lovech EOOD.

XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma Gasterm Lovech EOOD in Bulgarien Lovech. Die Firma Gasterm Lovech EOOD ist aber berechtigt, auch am Sitz des Kunden / Auftraggebers zu klagen.

XII. Für Verbraucher: Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Ist der Besteller Verbraucher so kann der Vertrag im Wege des Fernabsatzes zustande kommen. Fernabsatzverträge sind Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, d. h. Verträge, die beispielsweise über Briefe, per Telefon, Email, Textapps wie zB Whatsapp oder Viber, abgeschlossen werden. Widerrufe sind schriftlich festzuhalten.

XIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksame Bestimmungen für beide Parteien erfüllend ist.

Stand: Lovech, im Juni 2017

Gasterm Lovech EOOD

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